Heute werden den Mitgliedern des Rechtsausschusses die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) übermittelt. Das BEG IV soll dann in der kommenden Sitzungswoche abschließend im Plenum des Deutschen Bundestags beraten werden. Bereits der Regierungsentwurf enthielt wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählten insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr erklärt dazu:
„Das BEG IV ist ein historischer Erfolg: Es entlastet Bürger, Behörden und Betriebe um jährlich knapp eine Milliarde Euro. Wir haben im parlamentarischen Verfahren mit zusätzlichen Änderungen insbesondere im Bereich der Digitalisierung bewiesen, dass es uns ernst ist mit dem Bürokratieabbau: So werden künftig unter anderem Steuerbescheide regelhaft digital bereitgestellt, auch die Personalausweis-Geheimnummer kann künftig online zurückgesetzt werden. Unternehmen ermöglichen wir die zunehmende Digitalisierung von Abläufen in ihren Personalverwaltungen. Mit dem BEG IV machen wir deutlich: Viele kleine Veränderungen können einen großen Unterschied für die Praxis machen!“
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg erklärt dazu:
„Fordern ist leicht, aber umsetzen ist schwer. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetz zahlreiche bürokratische Hemmnisse und Barrieren abbauen. Das hilft der Wirtschaft und macht das Leben einfacher. Und wir erreichen dieses Ziel, ohne gewichtige Schutzinteressen zu beeinträchtigen. Das hat Mühe gekostet, denn Bürokratieabbau geht nur im Detail. Aber am Ende hat es sich gelohnt.“
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sonja Eichwede erklärt dazu:
„Mit dem BEG IV entlasten wir unsere Gesellschaft und Wirtschaft spürbar. Das Gesetz übertrifft in seinem Umfang deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Wir haben von Beginn an die Verbände, Unternehmen und die Zivilgesellschaft miteinbezogen. Damit ist das Gesetz eine Gemeinschaftsleistung. Es war uns wichtig, die Praxis zu Wort kommen zu lassen. Überbordende Bürokratie sorgt nicht nur für ein schlechtes ‚Betriebsklima‘ in unserem Land, sondern wirkt sich auf unser Wirtschaftswachstum aus. Deshalb werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Dieses große Paket verstehen wir als Auftakt für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung.“